Jugendschutz bei den Munich Cowboys

American Football Verein – Jugendabteilung

Ansprechpartnerin Jugendschutz

Carina Rainer
Jugendschutzbeauftragte

1. Präambel

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat in unserem Verein höchste Priorität. Als American-Football-Verein tragen wir eine besondere Verantwortung, da unser Sport von engem Körperkontakt, hoher Vertrauensbasis zwischen Coaches und Spielern sowie intensiver Teamdynamik geprägt ist.

Wir fördern ein sicheres, respektvolles und gewaltfreies Umfeld, in dem sich alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Identität oder sozialem Hintergrund wohlfühlen und sportlich entwickeln können.

Unser Verein positioniert sich klar gegen jede Form von:

  • körperlicher Gewalt
  • psychischer Gewalt
  • sexualisierter Gewalt
  • Diskriminung
  • Mobbing und Cybermobbing
  • Machtmissbrauch
  • entwürdigender Behandlung

Jugendschutz ist für uns keine Formalität, sondern gelebte Vereinskultur.

2. Ziele des Jugendschutzes

Ziele unseres Schutzkonzeptes sind:

  • Prävention von Grenzverletzungen und Übergriffen
  • Schutz aller minderjährigen Mitglieder
  • Sensibilisierung von Trainern, Betreuern und Ehrenamtlichen
  • Schaffung transparenter Strukturen
  • klare Zuständigkeiten und Meldewege
  • Förderung einer offenen Feedback- und Vertrauenskultur

3. Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt für alle Personen, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Kontakt zu ihnen haben, insbesondere:

  • Trainerinnen und Trainer
  • Assistant Coaches
  • Teammanager
  • Betuerinnen und Betreuer
  • Vorstandsmitglieder
  • Fahrdienste
  • Helfer bei Camps, Turnieren und Spieltagen
  • ehrenamtliche Unterstützer

4. Jugendschutzbeauftragte

Die Jugendschutzbeauftragte ist zentrale Ansprechpartnerin für Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und Funktionsträger.

Zuständigkeiten

  • vertrauliche Ansprechperson bei Sorgen oder Verdachtsfällen
  • Beratung bei Grenzverletzungen
  • Koordination von Präventionsmaßnahmen
  • Unterstützung des Vorstands bei Interventionen
  • Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen, Jugendamt und Verband
  • Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes

Ansprechpartnerin
Carina Rainer
Jugendschutzbeauftragte

Telefon: 0151-59929160

E-Mail: carina.rainer@munich-cowboys.de

5. Verhaltenskodex

Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zu folgendem Verhalten:

Grundsätze

  • respektvoller und wertschätzender Umgang
  • Wahrung persönlicher Grenzen
  • Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen
  • Null-Toleranz gegenüber Gewalt und Diskiminierung

Im Trainings- und Spielbetrieb

  • keine entwürdigenden Strafen
  • keine sexualisierten Kommentare oder Witze
  • keine unangemessenen Berührungen
  • körperlicher Kontakt nur sportlich notwendig und nachvollziehbar
  • keine Einschüchterung oder Demütigung als Motivationsmittel
  • keine „Hazing“- oder Rookie-Rituale

Kommunikation

  • transparente Kommunikation mit Eltern
  • keine privaten Einzelchats mit Minderjährigen ohne Nachvollziehbarkeit
  • Teamkommunikation bevorzugt über offizielle Gruppen
  • verantwortungsvoller Umgang mit Fotos und Videos

Umkleiden und Duschen

  • Wahrung der Privatsphäre
  • Betreten nur bei Notwendigkeit und mit Ankündigung
  • klare Regeln für Aufsichtssituationen

6. Erweitertes Führungszeugnis

Alle Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen legen ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG vor.

Dies betrifft insbesondere:

  • Coaches
  • Betreuer
  • Camp-Verantwortliche
  • Jugendkoordinatoren
  • Personen mit Aufsichts- und Vertrauensfunktion

Die Vorlage erfolgt in regelmäßigen Abständen gemäß den geltenden Vereins- und Verbandsvorgaben.

7. Schulung und Sensibilisierung

Der Verein sorgt bei Bedarf und auf Anfrage für Schulungen zu folgenden Themen:

  • Prävention sexualisierter Gewalt
  • Aufsichtspflicht
  • Kindeswohlgefährdung
  • Mobbingprävention
  • digitale Kommunikation
  • Verhalten in Verdachtsfällen
  • sichere Gestaltung von Trainings- und Reisesituationen

Neue Trainer und Betreuer werden frühzeitig von den jeweiligen Abteilungsleitern in das Schutzkonzept eingewiesen.

8. Zwei-Personen-Prinzip

Zum Schutz aller Beteiligten gilt:

  • keine unnötigen 1:1-Situationen
  • Einzelgespräche möglichst in einsehbaren Bereichen
  • Fahrten möglichst nicht allein mit einzelnen Minderjährigen
  • besondere Transparenz bei Betreuungssituationen

9. Camps, Auswärtsfahrten und Spieltage

Für Camps, Gamedays und Reisen gelten besondere Schutzmaßnahmen:

  • klare Aufsichtsregelungen
  • dokumentierte Verantwortlichkeiten
  • Notfallkontakte
  • medizinische Informationen und Einverständnisse
  • Schlafplatzregelungen
  • Alkohol- und Drogenverbot für Minderjährige
  • klare Regeln für Übernachtungen

Gerade im American Football mit langen Spieltagen und Turnierbetrieb ist strukturierte Aufsicht essenziell.

10. Elternarbeit

Eltern werden aktiv eingebunden durch:

  • transparente Kommunikation
  • klare Ansprechpartner
  • Information über Regeln und Abläufe
  • Beteiligung bei Fahrten und Veranstaltungen
  • Beschwerde- und Feedbackmöglichkeiten

Elternpartnerschaft stärkt den Schutz der Jugendlichen nachhaltig.

11. Beteiligung der Jugendlichen

Jugendliche sollen aktiv mitwirken können:

  • offene Feedbackmöglichkeiten
  • Vertrauenspersonen
  • niedrigschwellige Beschwerdewege
  • Mitgestaltung des Teamklimas

Wir möchten eine Kultur schaffen, in der Sorgen frühzeitig angesprochen werden können.

12. Vorgehen bei Verdachtsfällen

Bei Grenzverletzungen oder Verdachtsfällen gilt:

  1. Ruhe bewahren
  2. Beobachtungen dokumentieren
  3. keine Alleingänge
  4. Jugendschutzbeauftragte informieren
  5. Vorstand einbeziehen
  6. externe Fachberatung hinzuziehen
  7. Schutz des betroffenen Kindes hat höchste Priorität

Vertraulichkeit und professionelles Handeln stehen dabei im Mittelpunkt.

13. Kooperation mit Verband und Fachstellen

Der Verein arbeitet mit Fachberatungsstellen, Sportverbänden und zuständigen Behörden zusammen.

Vorlagen, Schulungen und Präventionsangebote des American Football Verbandes sowie des Landessportbundes werden aktiv genutzt.

14. Schlussbestimmung

Dieses Jugendschutzkonzept ist verbindlicher Bestandteil unserer Vereinsarbeit.

Alle Verantwortlichen tragen gemeinsam dazu bei, dass Kinder und Jugendliche unseren Verein als sicheren Ort erleben.

Jugendschutz ist Verantwortung, Haltung und tägliche Praxis.