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Nächstes Spiel
02.06.2012
Munich Cowboys : Wiesbaden Phantoms
 
Kickoff: 16:00
Letztes Spiel
19.05.2012
Franken Knights : Munich Cowboys
 
42 : 39

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Wichtige Mitteilung für alle aktiven Spieler der Munich Cowboys
Aufgrund der Änderungen der Bundesspielordnung (BSO) sind nunmehr von allen Vereinen die Mindestanzahl der Spieler für die kommende Saison bis zum 15.12. 2010 zu benennen. 

 

Im Gegensatz zu der Vergangenheit ist für eine Verlängerung des Spielerpasses eines Spielers, der bereits im Jahr 2010 bei den Munich Cowboys eine Spielberechtigung hatte nun nicht mehr die Unterschrift des Spielers erforderlich. Es reicht aus, wenn der Verein diesen Spieler bis zum 15.12.2010 beim Verband (AFVBy) benennt.

Hat ein Spieler dem Verein nicht schriftlich mitgeteilt, dass er in der kommenden Saison nicht mehr für die Munich Cowboys aktiv spielen wird, wird der Verein für den Spieler automatisch die Verlängerung des Spielerpasses für das Jahr 2011 beantragen. Hier ist darauf hinzuweisen, dass eine Mitteilung, wonach der Spieler nicht mehr aktiv spielen wird nicht identisch mit der Kündigung der Mitgliedschaft im Verein ist. Somit kann ein Spieler auch weiterhin Mitglied im Verein sein, ohne aktiv am Spielbetrieb teilzunehmen. Es erfolgt dann eine Umstellung auf eine passive Mitgliedschaft.

Spieler, die in der kommenden Saison nicht mehr bei den Munich Cowboys spielen wollen, sollten eine entsprechende Mitteilung somit bis zum 15.12.2010 machen. Anderenfalls wird ein Spielerpass für die Saison 2011 beantragt werden.

Spieler, die für die Saison 2011 einen Wechsel zu den Munich Cowboys beabsichtigen, sollten ihren bisherigen Verein bis zum 15.12.2010 hierüber informieren, um einen Verlängerungsantrag dort zu vermeiden, da dieser auch mit Kosten für jeden Verein verbunden ist.

Zwischen dem 16.12.2010 und dem 28.2.2011 kann ein Wechsel weiterhin erfolgen, ohne dass es zu einer Spielsperre von fünf Pflichtspielen kommt. Hierzu muss der Spieler aber einer Verlängerung seines Spielerpasses beim AFVBy widersprechen, bzw. muss er bereits über einen anderen Verein einen Spielerpassantrag gestellt haben.

Der abgebende Verein hat bei jedem Spielerwechsel eine Frist von 14 Tagen, um einem Wechsel zu widersprechen und die Freigabe zu verweigern. Hierzu ist der Verein berechtigt, soweit er noch Forderungen gegenüber dem Spieler hat, hier z.B. aus Beitragsrückständen oder wegen der unterlassenen Rückgabe von Eigentum des Vereins.

Ein Wechsel nach dem 1.3.2011 ist mit einer Spielsperre von fünf Pflichtspielen verbunden, soweit bereits für einen anderen Verein ein Spielerpass erstellt wurde. Diese Regelung bleibt unverändert.

Ebenso bleiben die Regelungen und Anforderungen bei Neuanträgen und für eine Passverlängerung nach dem 28.2.2011 unverändert.

Die Ausländerreglung wurde ebenfalls in der BSO überarbeitet. Zukünftig gibt es keine „E“-Regelung mehr.

Die aktuelle Version der BSO wird demnächst unter www.afvd.de zum Download bereit stehen und wir empfehlen allen aktiven Spielern, sich diese näher anzusehen. Für Rückfragen stehen die jeweiligen Abteilungsleiter/innen zur Verfügung.